
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Behandlung?
Die Basisbehandlung des Microbladings dauert etwa 2,5 Stunden. Dies beinhaltet die Erklärung, das Ausmessen und Vorzeichnen der Augenbrauen sowie das Setzen. Das Touch-up dauert etwa 1,5 Stunden.
Kann ich Form und Farbe selbst bestimmen?
Deine Wünsche werden vor der Behandlung besprochen. Du kannst also selbst angeben, welche Form/Farbe du schön findest, wie dick du die Augenbrauen haben möchtest usw. Es ist sehr wichtig, dass du dich vor Beginn der Behandlung damit beschäftigst und vorbereitet zum Termin kommst. Wir zeichnen die gewünschte Form zuerst vor, und diese kann angepasst werden, bis du zufrieden bist. Anschließend wird mit der Microblading-Behandlung begonnen. Wir können uns auch dafür entscheiden, bei der ersten Behandlung die Farbe etwas heller aufzutragen, falls du wegen des Ergebnisses unsicher bist. Und dann kannst du beim Touch-up noch dunkler gehen, wenn du möchtest.
Nach der Behandlung in den Urlaub?
Es ist nicht ratsam, kurz vor deinem Sonnenurlaub ein Microblading machen zu lassen, da deine Augenbrauen in den ersten 5 Tagen nach der Behandlung nicht mit Sonne und Chlorwasser in Kontakt kommen dürfen. Nach der Behandlung wird empfohlen, direkten Kontakt mit Sonnenlicht zu vermeiden; es wird geraten, einen Hut/Umhang/eine Sonnenbrille zu tragen. Wenn du diese vorgeschriebene Schutzmaßnahme nicht korrekt einhältst, wirst du deutlich kürzer Freude an den pigmentierten Augenbrauen haben als eine andere Person.
Eine Behandlung wird in den folgenden Fällen nicht empfohlen (relative Kontraindikationen):
- Nach einer Behandlung mit Botox/Fillern solltest du mindestens 8 Wochen warten, bevor du dich einer (S)PMU unterziehst.
- Bei Diabetes (Zuckerkrankheit) ist (S)PMU in manchen Fällen nicht zu empfehlen, da die Wundheilung bei einigen Patienten nicht optimal ist. Die meisten Menschen mit Diabetes haben jedoch eine normale Wundheilung und können die Behandlung daher ganz normal durchführen lassen.
- Bei Menschen mit Hämophilie (Blutgerinnungsstörung) können schnell blaue Flecken und spontane Blutungen entstehen, wodurch ein größeres Risiko für Nachblutungen besteht.
- Chronische Hauterkrankungen wie Psoriasis, Ekzeme und Vitiligo können ein Köbner-Phänomen verursachen. Diese Hauterkrankung kann sich auf eine Stelle verlagern, an der (S)PMU
durchgeführt wurde. - Menschen mit einer Immunstörung haben ein höheres Infektionsrisiko. Eine Infektion kann das Endergebnis der (S)PMU beeinflussen.
- Die Einnahme von Antikoagulanzien wie Enoxaparine (Clexane®), Fenprocoumon (Marcoumar), Acenocoumarol (Sintrom), Nadroparine (Fraxiparine®), Dalteparine (Fragmin®), Rivaroxaban (Xarelto®), Dabigatran (Pradaxa®), Apixaban (Eliquis®) und Edoxaban (Lixiana®) sorgt dafür, dass das Blut dünn bleibt und nicht (schnell) gerinnt. Dies beeinflusst, in welchem Maß das Pigment in der Haut verbleibt. Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen nehmen häufig Antikoagulanzien ein, achte daher besonders darauf.
- Die Einnahme von Kortikosteroiden (Tabletten) führt häufig zu einer verzögerten Wundheilung und zu einer dünnen, empfindlichen Haut. Dies kann das Endergebnis der (S)PMU-Behandlung beeinflussen.
- Bei der Einnahme von Roaccutane (Isotretinoin-Tabletten), diese Medikamente werden manchmal bei Akne verschrieben. Bis zu einem halben Jahr nach der Behandlung wird davon abgeraten, sich einer (S)PMU-Behandlung zu unterziehen, da die Möglichkeit hypertropher Narben und/oder Pigmentstörungen besteht.
In diesen Fällen raten wir dir, zuerst Kontakt mit dem behandelnden Arzt aufzunehmen. Gibt er/sie die Zustimmung, dass du die (S)PMU-Behandlung durchführen lassen darfst? Hierfür bitten
wir dich, uns eine schriftliche Bestätigung deines behandelnden Arztes vorzulegen. Ohne diese Zustimmung wird die Behandlung nicht durchgeführt.
Eine Behandlung ist in den folgenden Fällen nicht möglich (absolute Kontraindikationen):
- Bei Fieber, Corona oder Symptomen von Corona.
- Bei Hautkrebs im Behandlungsbereich.
- Wenn der zu behandelnde Bereich im vergangenen Jahr plastische Chirurgie oder eine Bestrahlung erhalten hat.
- Wenn der zu behandelnde Bereich eine Narbe enthält, die jünger als 6 Monate ist.
- Wenn vor weniger als sechs Wochen (S)PMU gemacht wurde.
- Wenn auf/rund um die Stelle der (S)PMU-Behandlung
gelasert wurde oder die Laserwunde noch nicht verheilt ist. - Wenn der zu behandelnde Bereich gereizte Haut aufweist, wie z. B. Knötchen, dunkle Muttermale oder
Schwellungen. - Wenn du schwanger bist oder stillst.
Wie alt muss ich sein, um eine Behandlung durchführen lassen zu dürfen?
Für die Inanspruchnahme von Salonbehandlungen gilt bei uns ein Mindestalter von 18 Jahren; hierfür ist eine Alterserklärung auszufüllen. Ab 12 Jahren wird der Zutritt mit Zustimmung eines Elternteils oder Vormunds gewährt, und diese Person muss das Dokument unterzeichnen. Achtung: Für (S)PMU-Behandlungen bleibt das Mindestalter von 18 Jahren weiterhin bestehen.

